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Aggressive Judenfeindschaft im christlichen Osten

Den Juden ging es unter dem zweiten Theodosius besonders schlecht.

Bereits 408 wurde das Purimfest, ein Freudenfest, verboten, hatten doch Juden angeblich eine Imitation des Heiligen Kreuzes verbrannt. 415 galt dem jüdischen Patriarchen Gamaliel VI. ein brutales Gesetz, hinter dem die hl. Pulcheria, die frömmlerische Schwester des vierzehnjährigen Kaisers, stand, damals Regentin. Gamaliel verlor die Ehrenpräfektur und jedes damit verbundene Recht. Er durfte keine Synagogen mehr bauen, ja mußte, Gipfel arroganter Unverschämtheit, «überflüssige» schleifen! Verboten wurde ihm nicht nur, zwischen streitenden Christen zu schlichten, sondern auch zwischen diesen und Juden. Letzteren untersagte man zudem erneut, Nichtjuden zu beschneiden und christliche Sklaven zu halten. Vielmehr sollten christliche Sklaven von Juden der Kirche gehören. Sie bekamen somit keine Freiheit, sondern die Kirche erhielt die Rechtsnachfolge! Zwar erließ man in den nächsten Jahren, wie schon in früheren (vgl. 1439 f), auch gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen die stets unverfrorener bedrängten Juden. Doch spricht es für sich, wenn es heißt: «Ihre Synagogen und Wohnungen sollen nicht allenthalben [!] verbrannt oder blindlings [!] und ohne jeden [!] Grund beschädigt werden . . .» Wie wenig überhaupt die kaiserlichen Schutzgesetze bewirkten, erhellt schon daraus, daß sie in rund dreißig Jahren zehnmal erneuert werden mußten. Und war eine Synagoge erst einmal in eine Kirche umgemodelt, wie die Synagogen von Sardes (Kleinasien) oder Gerasa (Ostjordanland), konnte sie behalten werden; die Beistellung eines Ersatzgrundstücks genügte. 423 bedrohte der Machthaber die Beschneidung von Christen mit Güterkonfiskation und ewiger Verbannung. Dem jüdischen Patriarchen nahm er die wichtige Patriarchensteuer ebenso wie seine Ehrentitel und untersagte nach seinem Tod (um 425) die Ernennung eines Nachfolgers. Am 8. April 426 förderte ein Gesetz des Theodosius den Übertritt von Juden zum Christentum auch durch das Erbrecht; verbot es doch, einen Juden oder Samaritaner, der Christ wurde, zu enterben. Selbst falls (konvertierenden) Kindern oder Enkeln «ein schweres Verbrechen» gegen nächste Angehörige, Mutter, Vater, Großvater, Großmutter, «nachgewiesen werden kann . . . müssen die Eltern dennoch . . . ihnen den Anteil des geschuldeten Erbes» --- ein Viertel des Pflichtanteils - «überlassen, da sie doch wohl zumindest das zu Ehren der erwählten Religion verdient haben»! 429 wird sogar die Institution des jüdischen Patriarchats, jahrhundertelang Garant der Einheit des immer schwerer verfolgten Volkes, endgültig abgeschafft. Danach müssen die Vorsteher der Juden in beiden Synedrien Palästinas oder in anderen Provinzen «alles» zurückzahlen, «was sie nach dem Ausscheiden der Patriarchen unter dem Titel einer Abgabe erhielten». Auch werden immer mehr jüdische Bauern Palästinas ruiniert und verdrängt, mehr Synagogen vernichtet, mehr jüdische Besitztümer entwendet, mehr Mörder von Juden nicht bestraft. Und all dies, Profit und Totschlag, begründet man meist theologisch! Brachte Theodosius II. ja auch nach dem Beispiel des Honorius, die Gleichsetzung der Juden mit Heiden und «Ketzern» wieder.

entnommen aus: Karlheinz Deschner: Kriminalgeschichte des Christentums, Band 2, Seite 48 f.

 

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